Außerordentliche Kündigung wegen Zahlungsverzug vor der Insolvenz

Ein in der Praxis wiederkehrendes (alt bekanntes) Problem: der vor der Insolvenz stehende Arbeitgeber gerät mit der Lohnzahlung über mehrere Monate in Verzug. Der Arbeitnehmer möchte das Arbeitsverhältnis – mit sofortiger Wirkung – aufkündigen.

Das LAG Hamm (Az. 2 Sa 1571/05) entschied, dass in den Fällen, in denen der Arbeitgeber vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens in erheblichem Umfang (hier drei Monate) mit der Zahlung der fälligen Löhne in Rückstand gerät, durchaus ein außerordentlicher Kündigungsgrund begründet sein kann. Zudem sei auch eine vorherige Abmahnung in einigen Fällen entbehrlich, insbesondre in den Fällen, in denen die Abmahnung wegen der Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers nicht erfolgversprechend ist. Zudem sei der Gedanke, dass die Zahlung des Insolvenzgeldes durch die Bundesagentur den Arbeitgeber entlastet in diesem Rahmen nicht erheblich.

Gerne prüfe ich Ihren (Einzel-)Fall, um die bestmögliche Vorgehensweise abzustimmen.

 

Rechtsanwalt Dr. Stephan Schmelzer, Fachanwalt IT-Recht, Fachanwalt Arbeitsrecht, http://www.ra-schmelzer.de, Ostberg 3, 59229 Ahlen, Tel.: 02382.6646

Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden

Proudly powered by WordPress | Theme: Beast Blog by Crimson Themes.
DSGVO Cookie Consent mit Real Cookie Banner