Privatinsolvenz / Verbraucherinsolvenzverfahren

Verbraucher und Verbraucherinnen, die zahlungsunfähig sind können das sog. Verbraucherinsolvenzverfahren einleiten. Die Privatinsolvenz. Gleiches gilt, wenn die Zahlungsunfähigkeit droht. Damit erhalten sie durch die Privatinsolvenz die Möglichkeit eines Neuanfangs. Im Rahmen der Restschuldbefreiung kann das zuständige Gericht (im Gerichtsbezirk Ahlen ist das Insolvenzgericht Münster zuständig) von vielen Schulden befreien. Die Laufzeit von regelmäßig 6 Jahren kann auf 5 bzw. 3 Jahre verkürzt werden, wenn ein gewisser teil der Schulden sowie die Verfahrenskosten ausgeglichen werden können.

Das Verfahren gliedert sich (zur Übersicht) wie folgt:

  • Außergerichtlicher Einigungsversuch
  • Gerichtliche Schuldenbereinigung (ggf. kann das Gericht fehlende Zustimmungen einzelner Gläubiger ersetzen, sofern die Durchführung nicht aussichtslos ist)
  • Eröffnung des Insolvenzverfahrens und Einsetzung eines Insolvenzverwalters (früher: Treuhänder Verwertung der Insolvenzmasse durch den Insolvenzverwalter
  • Erteilung der Restschuldbefreiung

Die außergerichtliche Regulierung muss von einer „geeigneten Person oder Stelle“ durchgeführt werden. Gerne berate ich Sie im Vorfeld und leite die notwendigen Schritte für das Verbraucherinsolvenzverfahren für Sie ein.

Für bestimmte Forderungen versagt das Gericht allerdings die Restschuldbefreiung (nicht abschließend und nur beispielsweise werden folgende Fälle aufgeführt: rechtskräftig verurteilte  Insolvenzstraftaten (mit einer Mindeststrafe), keine angemessene Erwerbstätigkeit während des Verfahrens bzw.  im Falle der Arbeitslosigkeit keine angemessenes Bemühen um eine Arbeitsstelle und/oder Ablehnung zumutbarer Tätigkeit, Verletzung von Auskunfts- oder Mitwirkungspflichten während des Verfahrens).

Zur weiteren Information: für die Amtsgerichtsbezirke Ahlen, Warendorf, Beckum ist das Insolvenzgericht Münster für das Verbraucherinsolvenzverfahren zuständig, für den Amtsgerichtbezirk Hamm das Insolvenzgericht Dortmund für die Privatinsolvenz zuständig, für die Amtsgerichtsbezirke Rheda Wiedenbrück, Gütersloh das Insolvenzgericht Bielefeld.

Nach Durchführung der außergerichtliche Regulierung leite ich – falls notwendig – das gerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren ein und begleite das Verbraucherinsolvenzverfahren von der Entscheidung über den Insolvenzantrag bis zur Prüfung der Verwertung des Vermögens durch einen Insolvenzverwalter.

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Rechtsanwalt Dr. Stephan Schmelzer, Fachanwalt IT-Recht, Fachanwalt Arbeitsrecht, zertif. Datenschutzbeauftragter, http://www.ra-schmelzer.de, Ostberg 3, 59229 Ahlen, Tel.: 02382.6646.

Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden.

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