Die betriebsbedingte Kündigung von Stammarbeitnehmern ist wegen alternativer Beschäfti-gungsmöglichkeiten unwirksam, wenn der Arbeitgeber Leiharbeitnehmer beschäftigt, […]
Anwaltskanzlei Dr. Schmelzer – Ahlen
Fachanwalt für Arbeitsrecht . Fachanwalt für IT-Recht . Strafverteidiger.
Die betriebsbedingte Kündigung von Stammarbeitnehmern ist wegen alternativer Beschäfti-gungsmöglichkeiten unwirksam, wenn der Arbeitgeber Leiharbeitnehmer beschäftigt, […]