Observation durch einen Detektiv mit heimlichen Videoaufnahmen

Ein Arbeitgeber, der wegen des Verdachts einer vorgetäuschten Arbeitsunfähigkeit einem Detektiv die Überwachung eines Arbeitnehmers überträgt, handelt rechtswidrig, wenn sein Verdacht nicht auf konkreten Tatsachen beruht. Für dabei heimlich hergestellte Abbildungen gilt dasselbe. Eine solche rechtswidrige Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts kann einen Geldentschädigungsanspruch (“Schmerzensgeld”) begründen. Das hat das Bundesarbeitsgericht mit Urteil vom 19.2.2015 entschieden Im entschiedenen Fall war eine Sekretärin ab dem 27.12.2011 arbeitsunfähig erkrankt, zunächst mit einer Bronchialerkrankung. Für…

6. Mai 2015
Read More >>