Kompetenzserie Arbeitsrecht: Direktions- und Weisungsrecht
Im Rahmen des Arbeitsvertrages müssen die Parteien die jeweiligen vertraglichen Pflichten erfüllen. Der Arbeitnehmer hat die vertraglich geschuldete Leistung zur rechten Zeit am rechten Ort zu leisten. Regelmäßig muss die Arbeitspflicht durch den Arbeitgeber durch das sog. Direktionsrecht konkretisiert werden. Das Direktionsrecht unterliegt gewissen Grenzen. Gem. § 315 Abs. 1 BGB muss die Ausübung des Direktionsrechts nach billigem Ermessen erfolgen. Zu beachten ist, dass gesetzliche Regelungen, tarifvertragliche Regelungen und unter…