Anspruch eines Arztes auf Löschung seiner Daten aus einem Ärztebewertungsportal

Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte sich mit einem Fall zu befassen, bei dem Internetnutzer auf einem Portal zur Arztsuche und Arztbewertung kostenfrei Informationen über Ärzte und Träger anderer Heilberufe abrufen können, die dem Portalbetreiber vorliegen. Zu den abrufbarenDaten zählen u. a. Name, Fachrichtung, Praxisanschrift, Kontaktdaten und Sprechzeiten sowie Bewertungen des Arztes durch Portalnutzer. Die Abgabe einer Bewertung erfordert eine vorherige Registrierung. Hierzu hat der bewertungswillige Nutzer lediglich eine E-Mail-Adresse anzugeben, die…

7. Mai 2015
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