Haftung bei Setzen eines Links zu einer weiteren Internetseite

Das Setzen eines elektronischen Verweises (Hyperlink) zur Startseite eines fremden Internetauftritts – ungeachtet des empfehlenden Charakters eines solchen Links – genügt noch nicht, um anzunehmen, der Linksetzer habe sich mit einem irreführenden oder aus anderen Gründen gegen Anforderungen des Wettbewerbsrechts verstoßenden Inhalt des fremden Internet-auftritts identifiziert. Das entschieden die Richter des Oberlandesgerichts Köln (OLG) in ihrem Urteil vom 19.2.2014. Im entschiedenen Fall bot ein Facharzt für Orthopädie in seiner Praxis…

6. Mai 2015
Read More >>