Haftung eines Hotelbewertungsportals
In einem vom Bundesgerichtshof (BGH) am 19.3.2015 entschiedenen Fall verlangte eine Hotelinhaberin von dem Betreiber eines Online-Reisebüros – mit verknüpftem Hotelbewertungsportal – Unterlassung einer unwahren, von der Hotelinhaberin als geschäftsschädigend eingestuften Tatsachenbehauptung. Unter der Überschrift “Für 37,50 € pro Nacht und Kopf im DZ gabs Bettwanzen” erschien im Hotelbewertungsportal des Online-Reisebüros eine Bewertung des Hotels. In dem Bewertungsportal des Reisebüros können Nutzer Hotels bewerten. Bevor diese in das Portal aufgenommen…