Unfallregulierung: die fiktive Abrechnung und die „freie Werkstatt“
Im Rahmen meiner Beratungspraxis werden mir häufig Mandate übertragen, in denen die Abrechnung eines Unfallschadens auf fiktiver Basis erfolgen soll. Zunächst gilt der Grundsatz, dass der Geschädigte die Wahl hat, ob der fiktiv abrechnen möchte. Diese Entscheidung obliegt nicht der gegnerischen Versichrung. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat im Urt. v. 29.04.2008, Az.: VI ZR 220/07 folgendes entschieden (amtl. Leitsatz): „Ein Unfallgeschädigter kann (fiktiv) die vom Sachverständigen geschätzten Reparaturkosten bis zur Höhe…