Schäden durch Mäharbeiten können unabwendbar sein
Schleudert das Mähwerk eines Traktors bei Mäharbeiten an einer Bundesstraße ein Holzstück auf die Fahrbahn, durch das ein vorbeifahrendes Fahrzeug beschädigt wird, kann dies ein unabwendbares Ereignis sein, für das dem Fahrzeugeigentümer kein Schadensersatzanspruch zusteht. Das hat das Oberlandesgericht Hamm in seinem Urteil am 3.7.2015 entschieden. Im entschiedenen Fall befuhr eine Fahrerin mit einem Pkw eine Bundesstraße. An dem Straßenabschnitt führte ein Mitarbeiter des Landesbetriebes Straßenbau Mäharbeiten durch. Zum Einsatz…