Gefälschter Impfpass – Kündigung droht!

Seit dem 24.11.21 gilt die Gesetzesverschärfung: fast jeglichen Umgang mit gefälschten Impfausweisen ist nun mit Geld- und Gefängnisstrafe bedroht. Daraus folgen heftige Konsequenzen!

Die Vorlage eines gefälschten Dokuments dürfte regelmäßig das Vertrauen nachhaltig stören und (im Zweifel sogar) fristlose Kündigung rechtfertigen.

Probleme können sich ergeben, wenn erst aufgeklärt werden muss, ob es sich um einen gefälschten Corona Pass handelt oder es gar nicht feststeht. Aber: unter Umständen kommt eine Verdachtskündigung in Betracht.

Ich berate Sie gerne, falls Sie eine Kündigung wegen eines „Impfausweises“ am Arbeitsplatz erhalten haben – oder als Arbeitgeber einen Arbeitnehmer/eine Arbeitnehmerinnen aufgrund der Vorlage eines gefälschten Ausweises entlassen möchten.

Anwalt Dr. Stephan Schmelzer, Fachanwalt IT-RechtFachanwalt Arbeitsrecht, http://www.dr-schmelzer.com, Ostberg 3, 59229 Ahlen, Tel.: 02382.6646

Proudly powered by WordPress | Theme: Beast Blog by Crimson Themes.
DSGVO Cookie Consent mit Real Cookie Banner