Lernerfolgskontrolle „Keine Störerhaftung des Accessproviders, Keine Auskunft des Accessproviders zur Weitergabe von IP-Adressen, Verantwortlichkeit für die Nutzung von Tauschbörsen “ bestanden

Rechtsanwalt Dr. Schmelzer, Fachanwalt aus Ahlen hat die Lernerfolgskontrolle „Keine Störerhaftung des Accessproviders, Keine Auskunft des Accessproviders zur Weitergabe von IP-Adressen, Verantwortlichkeit für die Nutzung von Tauschbörsen “ bestanden

Inhalt der Teilnahme und Lernerfolgskontrolle waren folgende Aufsätze:

Keine Störerhaftung des Accessproviders, ITRB Heft 4/2016, S. 77 – 76
Keine Auskunft des Accessproviders zur Weitergabe von IP-Adressen, ITRB 2016, 77-78
Verantwortlichkeit für die Nutzung von Tauschbörsen – eine Übersicht, ITRB 2016, 81-85

 

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