Lernerfolgskontrolle „Der rechtzeitige Insolvenzantrag in der anwaltlichen Beratung Erläuterungen und Tipps auf der Grundlage des IDW-Standard S 11 vom 27. März 2015“ bestanden

Inhalt der Teilnahme und Lernerfolgskontrolle war folgender Aufsatz:

„Der rechtzeitige Insolvenzantrag in der anwaltlichen Beratung Erläuterungen und Tipps auf der Grundlage des IDW-Standard S 11 vom 27. März 2015“

 

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