Durchsetzung von Überstunden im Arbeitsrecht

Gesetzliche Regelungen zu Überstunden im Arbeitsrecht

Gemäß § 3 Abs. 1 ArbZG (Arbeitszeitgesetz) beträgt die werktägliche Arbeitszeit von Arbeitnehmern acht Stunden, die wöchentliche Arbeitszeit 48 Stunden. Allerdings können Arbeitnehmer auf Anordnung des Arbeitgebers Überstunden leisten. Die Anordnung von Überstunden ist jedoch nur zulässig, wenn sie aus betrieblichen Gründen notwendig ist und der Arbeitnehmer hierdurch nicht unangemessen belastet wird.

Doch wie viele Überstunden dürfen Arbeitnehmer leisten? Hier gibt es keine einheitliche Regelung. Das Arbeitszeitgesetz sieht vor, dass die Höchstarbeitszeit von zehn Stunden pro Tag nicht überschritten werden darf. Auch die wöchentliche Höchstarbeitszeit von 60 Stunden darf nicht überschritten werden. Überstunden, die über diese Höchstgrenzen hinausgehen, sind unzulässig.

Rechte und Pflichten von Arbeitnehmern bei Überstunden

Arbeitnehmer haben das Recht, Überstunden zu verweigern, wenn sie dadurch unzumutbar belastet werden. Eine unzumutbare Belastung kann z.B. vorliegen, wenn der Arbeitnehmer durch die Überstunden gesundheitliche Schäden erleiden würde oder seine Familie vernachlässigen müsste. Auch eine unverhältnismäßige Überstundenbelastung kann unzumutbar sein.

Wenn der Arbeitnehmer Überstunden ablehnt, darf der Arbeitgeber ihn hierfür nicht benachteiligen. Der Arbeitgeber darf den Arbeitnehmer z.B. nicht kündigen oder ihn schlechter stellen als andere Mitarbeiter, die Überstunden leisten.

Allerdings sollten Arbeitnehmer bedenken, dass es auch Fälle gibt, in denen Überstunden geleistet werden müssen, z.B. wenn es um den Erhalt des Arbeitsplatzes geht oder wenn es sich um eine zeitlich begrenzte Belastung handelt. In solchen Fällen kann es sinnvoll sein, eine Einigung mit dem Arbeitgeber zu erzielen und die Überstunden unter bestimmten Bedingungen zu leisten.

Rechte und Pflichten von Arbeitgebern bei Überstunden

Arbeitgeber haben das Recht, Überstunden anzuordnen, wenn sie betrieblich notwendig sind. Allerdings dürfen Arbeitgeber nicht willkürlich Überstunden anordnen oder den Arbeitnehmer unangemessen belasten.

Wenn ein Arbeitnehmer gegen seinen Arbeitgeber wegen nicht bezahlter Überstunden vorgehen möchte, muss er in einem Rechtsstreit vor Gericht bestimmte Fakten nachweisen. Hierzu zählen unter anderem:

  • Der Arbeitnehmer muss nachweisen, dass er tatsächlich Überstunden geleistet hat. Hierzu kann er z.B. auf Arbeitszeitkonten, Stundenzettel oder Zeugenaussagen von Kollegen zurückgreifen.
  • Der Arbeitnehmer muss auch nachweisen, dass die Überstunden angeordnet oder geduldet wurden. Hierzu kann er z.B. auf E-Mails, mündliche Absprachen oder Anweisungen des Vorgesetzten zurückgreifen.
  • Darüber hinaus muss der Arbeitnehmer nachweisen, dass er die Überstunden nicht vergütet bekommen hat. Hierzu kann er z.B. auf Lohnabrechnungen oder Gehaltsabrechnungen zurückgreifen, um zu zeigen, dass ihm für die geleisteten Überstunden kein zusätzliches Entgelt gezahlt wurde.

Es liegt in der Regel in der Verantwortung des Arbeitnehmers, diese Nachweise zu erbringen, um den Anspruch auf Vergütung der Überstunden geltend machen zu können. Es ist daher empfehlenswert, sorgfältig alle Unterlagen aufzubewahren, die im Zusammenhang mit den geleisteten Überstunden stehen, um im Falle eines Rechtsstreits alle erforderlichen Beweise vorlegen zu können.

Rechtsanwalt Dr. Stephan Schmelzer, Fachanwalt IT-Recht, Fachanwalt Arbeitsrecht, http://www.dr-schmelzer.com, Ostberg 3, 59229 Ahlen, Tel.: 02382.6646.

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