Durchsetzung von Überstunden im Arbeitsrecht
Gesetzliche Regelungen zu Überstunden im Arbeitsrecht Gemäß § 3 Abs. 1 ArbZG (Arbeitszeitgesetz) beträgt die werktägliche Arbeitszeit von Arbeitnehmern acht Stunden, die wöchentliche Arbeitszeit 48 Stunden. Allerdings können Arbeitnehmer auf Anordnung des Arbeitgebers Überstunden leisten. Die Anordnung von Überstunden ist jedoch nur zulässig, wenn sie aus betrieblichen Gründen notwendig ist und der Arbeitnehmer hierdurch nicht unangemessen belastet wird. Doch wie viele Überstunden dürfen Arbeitnehmer leisten? Hier gibt es keine einheitliche…