Ankündigung einer Arbeitsunfähigkeit als Kündigungsgrund

6. Mai 2016

Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist bereits die Ankündigung einer zukünftigen, im Zeitpunkt der Ankündigung nicht bestehenden Erkrankung durch den Arbeitnehmer für den Fall, dass der Arbeitgeber einem Verlangen des Arbeitnehmers nicht entsprechen sollte, ohne Rücksicht auf eine später tatsächlich auftretende Krankheit an sich geeignet, einen wichtigen Grund zur außerordentlichen Kündigung abzugeben. Der Arbeitnehmer darf dem Arbeitgeber keine ungerechtfertigten Nachteile androhen. Versucht er einen ihm nicht zustehenden Vorteil durch eine…

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Reichweite der Mitteilungspflichten des Arbeitnehmers bei Arbeitsunfähigkeit

14. November 2015

In der Praxis stellt sich immer wieder die Frage, welche Pflichten den erkrankten Mitarbeiter treffen, seinem Arbeitgeber Angaben über seine Arbeitsunfähigkeit, z.B. auch die Art und Ursache der Erkrankung zu berichten.   Tatsächlich sieht § 5 EGFZG nur zwei Verpflichtungen gesetzlich vor: die (1) Anzeige- und die (2) Nachweispflicht. Die Arbeitsunfähigkeit muss unverzüglich angezeigt und der Arbeitgeber über die voraussichtliche Dauer informiert werden. Sodann muss die Arbeitsunfähigkeit nach Ablauf von…

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BEM – betriebliches Eingliederungsmanagement und die Wirksamkeit einer Kündigung

Betriebliches Eingliederungsmanagement. Nach Maßgabe des gem. § 84 Abs. 2 SGB IX hat der Arbeitgeber ein betriebliches Eingliederungsmanagements (BEM) mit dem Ziel der Wiedereingliederung des Arbeitnehmers durchzuführen, wenn der Arbeitnehmer länger als 6 Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig erkrankt. Die Rechtsprechung muss ich öfter mit der Frage befassen, wenn dieses BEM durch den Arbeitgeber verweigert bzw. nicht durchgeführt wird. 84 Abs. 2 SGB IX sieht vor, dass „der Arbeitgeber mit…

11. November 2015
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Bescheinigung von Arbeitsunfähigkeit bis auf Weiteres

19. Juli 2015

Bescheinigt der behandelnde Arzt Arbeitsunfähigkeit „bis auf Weiteres“, ohne einen Endzeitpunkt anzugeben, kann aus der Angabe eines Wiedervorstellungstermins nicht geschlossen werden, dass die Dauer der Arbeitsunfähigkeit bis zu diesem Termin beschränkt sein soll. Deshalb kann die zuständige Krankenkasse verpflichtet sein, auch über den Wiedervorstellungstermin hinaus Krankengeld zu zahlen. In einem vor dem Landessozialgericht Rheinland-Pfalz entschiedenen Fall litt eine Frau unter Wirbelsäulen- und Schulterbeschwerden. Der behandelnde Arzt hat im letzten Auszahlungsschein…

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