Grobe Beleidigung rechtfertigt fristlose Kündigung

18. Juli 2017

Grundsätzlich kann ein Arbeitsverhältnis aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden, wenn Tatsachen vorliegen, aufgrund derer dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann. Grobe Beleidigungen können eine fristlose Kündigung rechtfertigen. Die strafrechtliche Beurteilung ist kündigungsrechtlich nicht ausschlaggebend. In einem vom Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein (LAG) am 24.1.2017 entschiedenen Fall wurde einem…

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Schmerzensgeldanspruch bei Beleidigung.

9. Dezember 2015

Mandanten werden Opfer einer Beleidigung. Im Verlauf stellt sich die Frage nach einer Schmerzensgeldzahlung durch den Täter und ggf. der strafrechtlichen Beurteilung des Sachverhaltes. Rechtsanwalt Dr. Schmelzer aus Ahlen setzt Ihre Interessen durch. Eine Beleidigung im Sinne der §§ 185 StGB wird regelmäßig nur auf Antrag des Verletzten verfolgt. Wird ein Strafantrag gestellt, wird die Staatsanwaltschaft eine öffentliche Klage meist nur dann erheben, wenn das im öffentlichen Interesse liegt. Gerne…

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Vertrauliches Kollegengespräch – beleidigende Äußerungen über Vorgesetzte

Beleidigt ein Arbeitnehmer seinen Arbeitgeber, seinen Vertreter und Repräsentanten, einen Vorgesetzten oder seine Arbeitskollegen grob, d. h. wenn die Beleidigungen nach Form und Inhalt eine erhebliche Ehrverletzung für den Betroffenen bedeutet, stellt dies einen erheblichen Verstoß gegen seine vertragliche Pflicht zur Rücksichtnahme aus dem Arbeitsverhältnis dar und kann folglich ebenso einen wichtigen Grund für eine außerordentliche Kündigung an sich bilden, wie auch einen solchen für eine ordentliche verhaltensbedingte Kündigung. Bei…

10. Juli 2015
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