Fachanwalt IT-Recht und Arbeitsrecht Dr. Schmelzer
hat die durch den Ottoschmidt Verlag durchgeführte Lernerfolgskontrolle „Sekundäre Darlegungslast bei Filesharing“ bestandenn. Fachlich und inhaltlich wurde das Urteil des AG München, Urteil vom 10.06.2015 Az.: 155 C 23521/13 behandelt. Thematischer Gegenstand war die sekundäre Darlegungs- und Beweilast beim Filesharing, Nachforschungspflichten, Störerhaftung, Beweislastumkehr.