Lernerfolgskontrolle „Sekundäre Darlegungslast bei Filesharing“ bestanden

Fachanwalt IT-Recht und Arbeitsrecht Dr. Schmelzer

dr-schmelzer

hat die durch den Ottoschmidt Verlag durchgeführte Lernerfolgskontrolle „Sekundäre Darlegungslast bei Filesharing“ bestandenn. Fachlich und inhaltlich wurde das Urteil des AG München,  Urteil vom 10.06.2015 Az.: 155 C 23521/13 behandelt. Thematischer Gegenstand war die sekundäre Darlegungs- und Beweilast beim Filesharing, Nachforschungspflichten, Störerhaftung, Beweislastumkehr.

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