Beschränkte Verlängerung der Aussetzung der Insolvenzantragspflicht
Die Corona-Pandemie ist noch nicht überwunden und viele Unternehmen sind aufgrund der Pandemie insolvenzgefährdet. Um Unternehmen auch weiterhin die Möglichkeit zu geben, sich unter Inanspruchnahme staatlicher Hilfsangebote und im Rahmen außergerichtlicher Verhandlungen zu sanieren und zu finanzieren, soll die Insolvenzantragspflicht weiterhin ausgesetzt werden können. Die Aussetzung soll für den Zeitraum vom 1.10.2020 bis zum 31.12.2020 verlängert werden. Diese Verlängerung soll jedoch nur für Unternehmen gelten, die infolge der Pandemie überschuldet…