Die Verbraucherinsolvenz (Privatinsolvenz)
Die Verbraucherinsolvenz – bekannt auch unter dem Begriff der Privatinsolvenz – kann eingeleitet werden, wenn eine natürliche Person zahlungsunfähig ist und die Person keine selbständige wirtschaftliche Tätigkeit ausübt oder ausgeübt hat. Unter bestimmten Voraussetzungen können auch „ehemals Selbstständige“ eine Verbraucherinsolvenz einleiten. Voraussetzung ist gem. § 304 InsO, dass die Vermögensverhältnisse überschaubar sind und gegen die keine Forderungen aus Arbeitsverhältnissen bestehen. „Überschaubar“ in diesem Sinne sind die Vermögensverhältnisse nur, wenn der Schuldner weniger…