Zustimmung des Arbeitgebers zur Verlängerung der Elternzeit

12. März 2019

Die Inanspruchnahme von Elternzeit für das dritte Lebensjahr eines Kindes im Anschluss an die Elternzeit während der ersten beiden Lebensjahre ist nicht von der Zustimmung des Arbeitgebers abhängig. Zu dieser Entscheidung kamen die Richter des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg (LAG) in ihrem Urteil vom 20.9.2018. In dem Fall aus der Praxis hatte ein Arbeitnehmer Elternzeit für zwei Jahre ab der Geburt des Kindes beantragt. Einige Monate nach der Geburt des Kindes stellte…

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Schriftformerfordernis bei Inanspruchnahme von Elternzeit

2. Juni 2016

Wer Elternzeit für den Zeitraum bis zum vollendeten 3. Lebensjahr des Kindes beanspruchen will, muss sie spätestens 7 Wochen vor Beginn der Elternzeit schriftlich vom Arbeitgeber verlangen und gleichzeitig erklären, für welche Zeiten innerhalb von 2 Jahren Elternzeit genommen werden soll. Bei der Inanspruchnahme handelt es sich um eine rechtsgestaltende empfangsbedürftige Willenserklärung, durch die das Arbeitsverhältnis während der Elternzeit – vorbehaltlich der Vereinbarung einer Teilzeitbeschäftigung – zum Ruhen gebracht wird….

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Fragen der (ausbleibender) Sonderzahlungen in der Elternzeit

18. November 2015

In vielen Arbeitsverträgen befinden sich Regelungen zu Sonderzahlungen, Prämien, Boni, Tantiemen, Gratifikationen, Zielvereinbarungen oder ähnliche Vereinbarungen. Geht der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin in Elternzeit, stellen sich die Fragen nach dem grundsätzlichen Anspruch oder nach der Höhe bzw. der Bemessung des Anspruchs. Viele Einzelfragen sind ungeklärt und bedürfen in der Zukunft sicherlich noch höchstrichterlicher Entscheidungen. Dennoch stehen Eckpfeiler der Bewertung dieser Fragen fest. Zunächst muss unterschieden werden, ob es sich um…

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Kürzung des Erholungsurlaubs wegen Elternzeit

Nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses kann der Arbeitgeber den Erholungsurlaub wegen Elternzeit nicht mehr kürzen. Die Regelung im Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit, wonach der Arbeitgeber den Erholungsurlaub, der dem Arbeitnehmer oder der Arbeitnehmerin für das Urlaubsjahr zusteht, für jeden vollen Kalendermonat der Elternzeit um ein Zwölftel kürzen kann, setzt voraus, dass der Anspruch auf Erholungsurlaub noch besteht. Daran fehlt es, wenn das Arbeitsverhältnis beendet ist und der Arbeitnehmer…

2. Juli 2015
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