Verwertung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen durch (ehemalige) Arbeitnehmer
Immer wieder werden Arbeitgeber vor folgenden Sachverhalt gestellt: ein langjähriger oder wichtige Kunden betreuender Mitarbeiter verlässt das Unternehmen und wechselt entweder in ein Konkurrenzunternehmen oder in seine eigene Selbstständigkeit. Nunmehr gilt die Frage zu beantworten, ob der ausscheidende oder bereits ausgeschiedene Arbeitnehmer die Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse verwenden darf und wie dies unterbunden werden kann. Das Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG Urt. v. 26.2.1987, Az. 6 ABR 46/84) erscheint zunächst eindeutig: der…