Bankgeheimnis adé – jetzt auch bei markenrechtlichen Auskunftsansprüchen.
Immer wieder sind Mandanten staunt, dass es das „alte Bankgeheimnis“ in der Ihnen bekannten Form nicht mehr gibt. Doch nunmehr weicht es tatsächlich immer mehr auf. Gerne berät Sie Fachanwalt Dr. Schmelzer im Einzelfall. Was war passiert? Es ging um den Verkauf gefälschter Markenprodukte und den Versuch, den „Täter“ ausfindig zu machen. Nachdem eine Bank weitere Auskünfte verweigert hatte, sich berufend auf das Zeugnisverweigerungsrecht, legte der BGH die Rechtsfrage dem…