Fristlose Kündigung wegen heimlicher Aufnahme eines Personalgesprächs

15. Januar 2018

Im entschiedenen Fall war der Arbeitnehmer zu einem Gespräch mit Vorgesetzen und dem Betriebsrat eingeladen worden, weil er Kollegen beleidigt und bedroht haben soll. Dieses Gespräch schnitt der Arbeitnehmer heimlich mit seinem Smartphone mit. Erwähnt werden muss zudem die „Vorgeschichte“ des Arbeitnehmers, da es hier bereits ein einschlägige Abmahnung gab. Die Verteidigung des Arbeitnehmers war in erster Linie darauf gestützt, der Arbeitgeber habe das auf dem Tisch liegende Smartphone sehen…

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Keylogger und Co – Kündigung unwirksam wegen Beweisverwertungsverbot

7. September 2017

Der Arbeitgeber weiß, was Du getan hast … – und darf es nicht verwenden. Es soll vorkommen, dass Arbeitgeber einen sog. Keylogger einsetzen, um die Arbeitszeiten ihrer Arbeitnehmer zu überprüfen. Ein Keylogger (dt. „Tasten-Protokollierer“) ist eine Hard- oder Software, die dazu verwendet wird, die Eingaben des Benutzers an der Tastatur eines Computers zu protokollieren und damit zu überwachen oder zu rekonstruieren (Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Keylogger). Im entschiedenen Fall war der Arbeitnehmer als Webentwickler in einem Unternehmen tätig. Dort wurde der keylogger eingesetzt und die…

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Rückzahlung von Ausbildungs-/Weiterbildungskosten durch ausgeschiedenen Arbeitnehmer

10. August 2016

In regelmäßigen Abständen tritt folgenden Sachverhalt in der Beratungspraxis auf: ein Mitarbeiter verlässt das Unternehmen und wechselt entweder zu einem anderen Arbeitgeber, in ein Konkurrenzunternehmen oder in seine eigene Selbstständigkeit, nachdem er eine durch den Arbeitgeber finanzierte Ausbildung bzw. Weiterbildung absolviert hat. Jedenfalls endet das Arbeitsverhältnis zu dem bisherigen Arbeitgeber. Dabei haben die Parteien eine Rückzahlungsvereinbarung für den Fall des Ausscheidens innerhalb eines bestimmte Zeitraumes getroffen. Es stellt sich die…

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Verwertung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen durch (ehemalige) Arbeitnehmer

26. Februar 2016

Immer wieder werden Arbeitgeber vor folgenden Sachverhalt gestellt: ein langjähriger oder wichtige Kunden betreuender Mitarbeiter verlässt das Unternehmen und wechselt entweder in ein Konkurrenzunternehmen oder in seine eigene Selbstständigkeit. Nunmehr gilt die Frage zu beantworten, ob der ausscheidende oder bereits ausgeschiedene Arbeitnehmer die Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse verwenden darf und wie dies unterbunden werden kann. Das Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG Urt. v. 26.2.1987, Az. 6 ABR 46/84) erscheint zunächst eindeutig: der…

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