Fristlose Kündigung wegen heimlicher Aufnahme eines Personalgesprächs
Im entschiedenen Fall war der Arbeitnehmer zu einem Gespräch mit Vorgesetzen und dem Betriebsrat eingeladen worden, weil er Kollegen beleidigt und bedroht haben soll. Dieses Gespräch schnitt der Arbeitnehmer heimlich mit seinem Smartphone mit. Erwähnt werden muss zudem die „Vorgeschichte“ des Arbeitnehmers, da es hier bereits ein einschlägige Abmahnung gab. Die Verteidigung des Arbeitnehmers war in erster Linie darauf gestützt, der Arbeitgeber habe das auf dem Tisch liegende Smartphone sehen…