Angst vor Verkleidung. Gewaltausbruch. Fristlose Kündigung.
Er kam als „Al Capone“, traff auf mit Scheren bewaffnete Karnevalsweiber und einen Clown. Die Folge war ein Gewaltausbruch und sodann die fristlose Kündigung. Das LAG Düsseldorf (Urteil v. 22.12.2015, Az.:13 Sa 957/15) musste in diesem Fall über eine Berufung entscheiden und stellte klar, dass die fristlose Kündigung, die der Gewaltausbruch nach sich zog und aufgrund dessen der Arbeitgeber diese aussprach, rechtmäßig war. Der Arbeitnehmer argumentierte vergeblich (sinngemäß), dass ihn…