Verschwiegenheit und Geheimhaltung über die Vergütung
Arbeitnehmer dürfen grundsätzlich über ihre Vergütung sprechen. Arbeitsvertragliche Regelungen, die diese Geheimhaltung vorsehen, sind regelmäßig unwirksam. Die Klausel in einem vom Landesarbeitsgericht (LAG) Mecklenburg-Vorpommern (Urteile vom 21.10.2009, 2 Sa 183/09 und 2 Sa 237/09) entschiedenen Urteil lautete wie folgt:“ Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, die Höhe der Bezüge vertraulich zu behandeln, im Interesse des Arbeitsfriedens auch gegenüber anderen Firmenangehörigen“. Hierzu stellte das Gericht im vorgenannten Urteil fest: „Eine Klausel, wonach der…