Urheberrecht – insbesondere mit IT-Bezug (z.B. Filesharing, Abmahnung)
Die Kanzlei Dr. Schmelzer vertritt Mandanten auf dem Gebiet des Urberrechts sowie des Kennzeichen- und Geschmacksmusterrechts in Anmelde-, Widerspruchs- und Eintragungsverfahren sowohl vor dem Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA).
Im Unterschied zu den gewerblichen Schutzrechten entsteht der Urheberrechtsschutz mit der Schöpfung des Werks. Besondere Formalitäten wie in anderen Disziplinen sind regelmäßig nicht zu beachten. Der Urheberrechtsschutz entsteht ohne eine Eintragung in ein amtliches Register.
Das urheberrechtlich geschützte Werke eine persönliche geistige Schöpfungen sein. Dem Urheber stehen dann Urheberpersönlichkeitsrechte, insbesondere die Anerkennung der Urheberschaft sowie der Schutz seines Werks und die wirtschaftlichen Verwertungsrechte zu.
In jüngster Zeit sind gerade durch Abmahnungen im Urheberrecht (in besonderem Maße im Bereich des sog. filesharing von Musik, Videos, Software und Bildern) Schadensersatzansprüche zu verzeichnen.
Beiträge zum Filesharing von Dr. Schmelzer.