Dr. Schmelzer wird aufgrund Fortbildungsleistungen gem. § 43a VI Bundesrechtsanwaltordnung das bundeseinheitliche Fortbildungszertifikat Qualität und Fachkompetenz durch Fortbildung verliehen.
Zertifikat-Fordbildung-2016Dr. Schmelzer wird aufgrund Fortbildungsleistungen gem. § 43a VI Bundesrechtsanwaltordnung das bundeseinheitliche Fortbildungszertifikat Qualität und Fachkompetenz durch Fortbildung verliehen.
Zertifikat-Fordbildung-2016