Wirksamkeit einer “Klageverzichtsklausel”
Wird ein formularmäßiger “Klageverzicht” in einem Aufhebungsvertrag erklärt, der zur Vermeidung einer vom Arbeitgeber angedrohten außerordentlichen Kündigung geschlossen wird, benachteiligt dieser Verzicht den Arbeitnehmer unangemessen, wenn ein verständiger Arbeitgeber die angedrohte Kündigung nicht ernsthaft in Erwägung ziehen durfte. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hatte sich mit einem Fall zu beschäftigen, bei dem zwischen dem Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber ein schriftlicher Aufhebungsvertrag ohne Zahlung einer Abfindung geschlossen wurde. Zuvor hatte der Arbeitgeber dem…