Außerordentliche Kündigung wegen Zahlungsverzug vor der Insolvenz
Ein in der Praxis wiederkehrendes (alt bekanntes) Problem: der vor der Insolvenz stehende Arbeitgeber gerät mit der Lohnzahlung über mehrere Monate in Verzug. Der Arbeitnehmer möchte das Arbeitsverhältnis – mit sofortiger Wirkung – aufkündigen. Das LAG Hamm (Az. 2 Sa 1571/05) entschied, dass in den Fällen, in denen der Arbeitgeber vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens in erheblichem Umfang (hier drei Monate) mit der Zahlung der fälligen Löhne in Rückstand gerät, durchaus…