Weitergabe von Patientendaten rechtfertigt außerordentliche Kündigung
In einem vom Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg (LAG) entschiedenen Fall hatte eine Arzthelferin ein Terminblatt (Name und Geburtsdatum waren ersichtlich) vom Bildschirm mit einem Smartphone abfotografiert und an ihre Tochter weitergeleitet. Diese wiederum hatte das Foto bei einem Sporttraining weitergezeigt. Der Arbeitgeber erfuhr davon und sprach der Arzthelferin die außerordentliche Kündigung aus. Dazu entschieden die Richter des LAG, dass das Verhalten der Angestellten an sich – losgelöst von den besonderen Umständen und…