Keine Anrechnung eines vorausgegangenen Praktikums auf die Probezeit im Berufsausbildungsverhältnis
Ein Schulabsolvent bewarb sich im Frühjahr 2013 bei einem Unternehmen um eine Ausbildung zum Kaufmann im Einzelhandel. Das Unternehmen versprach ihm die Aufnahme der Ausbildung zum 1.8.2013. Zur Überbrückung schlossen beide einen „Praktikantenvertrag“ mit einer Laufzeit bis zum 31.7.2013. Nach dem gesonderten Berufsausbildungsvertrag begann anschließend die Ausbildung mit einer Probezeit von 3 Monaten. Mit Schreiben vom 29.10.2013, welches dem Auszubildenden (Azubi) am gleichen Tag zuging, kündigte der Arbeitgeber das Berufsausbildungsverhältnis…