Kein Abbau von Plusstunden – Einsatzmöglichkeit beim Entleiher

In einem vom Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg (LAG) am 17.2.2015 entschiedenen Fall setzte eine Entleihfirma eine Arbeitnehmerin als Sachbearbeiterin bei Entleihern ein. Sie erhielt unabhängig von ihrer tatsächlichen Einsatzzeit eine regelmäßige monatliche Vergütung auf der Grundlage der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit. Ihre tatsächlichen Arbeitszeiten wurden in einem Arbeitszeitkonto erfasst. Der Arbeitgeber berücksichtigte dort Zeiten, in denen er die Arbeitnehmerin nicht einsetzen konnte, zulasten der Arbeitnehmerin. Das LAG hielt das Vorgehen des Arbeitgebers für…

6. Mai 2015
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