Rechtsmissbrauch bei Amtsniederlegung des GmbH-Geschäftsführers
Das Oberlandesgericht Frankfurt a. M. hat am 11.11.2014 mit seinem Beschluss entschieden, dass die Amtsniederlegung eines alleinigen Geschäftsführers und Gesellschafters einer GmbH rechtsmissbräuchlich und unwirksam ist, wenn sich die GmbH in einer wirtschaftlichen Krise befindet und kein neuer Geschäftsführer bestellt wird. Im entschiedenen Fall wurde über das Gesellschaftsvermögen einer GmbH das Insolvenzverfahren eröffnet. Vier Monate später meldete der alleinige Gesellschafter bzw. Geschäftsführer die Niederlegung seines Amtes zum Handelsregister an. Die…