BAG: Unrichtige (falsche) Beklagtenbezeichnung
BUNDESARBEITSGERICHT Az.: 2 AZR 136/03 Urteil vom 12.02.2004 Das Bundesarbeitsgericht hat auf die mündliche Verhandlung vom XX für Recht erkannt: Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 17. Juni 2002 – 7 Sa 167/02 – aufgehoben. Der Rechtsstreit wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung – auch über die Kosten der Revision – an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen. Tatbestand Die Parteien streiten um eine ordentliche, auf…